21 Februar 2014

Dominikanische Republik setzt Vorsorgemaßnahmen gegen das Chikungunya-Fieber um

Santo Domingo.

Die Gesundheitsbehörden der Dominikanischen Republik haben Vorsorgemaßnahmen gegen das Chikungunya-Fieber umgesetzt.


Flugzeuge, die von den Inseln, wo es das Chikungunya-Fieber gibt, in der Dom-Rep ankommen, werden mit Schutzmitteln begast. 
Betroffen von der von Stechmücken übertragenen Infektionskrankheit sind derzeit die karibischen Inseln St. Martin, Martinique, Guadeloupe und Französisch-Guyana. 

Der Direktor der Gesundheitsdienste am Flughafen Las Americas, Rafael Tejeda, stellte diese Informationen bereit. 
Er erklärte, dass es bislang in der Dom-Rep keine Fälle dieser Krankhet aufgetreten sind, aber die Voraussetzungen für ihre Einführungen gut seien. 
Deshalb werde man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Einfuhr des Chikungunya-Fiebers in die Dom-Rep zu verhindern, fügte er an. 
Insbeondere an Seehäfen und Flughäfen würden die Abwehrmaßnahmen gegen die Infektionskrankheit und die Überträgermücke eingesetzt, erläuterte Tejeda.

Er erklärte, dass das Virus Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Arthritis und Bindehautentzündung verursachen könne. 
Zurzeit gebe es weder eine medizinische Behandlung noch einen Impfstoff zur Prävention gegen das Chikungunya-Fieber, erklärte der Experte.

Wikipedia:
„Das Chikungunyafieber ist eine durch das Chikungunya-Virus (CHIKV) ausgelöste, mit Fieber und Gelenkbeschwerden einhergehende tropische Infektionskrankheit, die durch Stechmücken übertragen wird. Die Erkrankung ist insbesondere im östlichen und südlichen Afrika, auf dem indischen Subkontinent, in Südostasien und seit einigen Jahren auf den Inseln im Indischen Ozean verbreitet. 
Das Wort Chikungunya heißt der gekrümmt Gehende und stammt ursprünglich aus der Sprache der Makonde. 
Im Deutschen wird die Krankheit auch „Gebeugter Mann“ genannt. Die exakte Diagnose kann nur durch Blutuntersuchungen gestellt werden. Es besteht Labormeldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). 
Eine klinische ärztliche Meldepflicht besteht nur dann, wenn die Krankheit in Form eines hämorrhagischen Fiebers verläuft. 
Dies ist beim Chikungunyafieber, im Gegensatz zu einigen anderen tropischen Viruserkrankungen, nur selten der Fall. Bei den meisten Betroffenen ist der Krankheitsverlauf gutartig und selbstlimitierend, bleibende Schäden und Todesfälle sind selten. Eine spezifische Behandlungsmöglichkeit oder Impfung existiert derzeit nicht. Zur Vorbeugung kann die Vermehrung und Ausbreitung bestimmter Mückenarten bekämpft werden, Reisende in Risikogebiete können sich nur durch das Vermeiden von Mückenstichen schützen.“

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