23 März 2014

Urteil “HABEAS CORPUS” im Fall Erwin Seitel in Abwesenheit des Angeklagten

Puerto Plata.

Aus dem CMP Club Sosua erreichte uns folgende Mitteilung zum Gerichtsurteil gegen den deutschen Nachtclubbesitzer Erwin Seitel, der in dieser Woche verhaftet und nach Deutschland abgeschoben wurde:


Am 21.3.2014 erging das Urteil 00071/2014 in der Sache ERWIN SEITEL “Habeas Corpus” durch
“Sala de la Camara Penal del Juzgado de Primera Instancia del Distrito Judicial de Puerto Plata”
durch den Richter Magistrado JOSE ANTONIO NUNEZ:

Zum besseren Verstaendnis, nocheinmal die wesentlichen Antraege der Verteidiger:

1. ANNAHME DES “HABEAS CORPUS” ZUR ENTSCHEIDUNG
2. UNVERZUEGLICHE FREILASSUNG DES HERRN SEITEL, WEIL ES KEINEN VON EINEM DAFUER
ZUSTAENDIGEN RICHTER AUSGESTELLTEN HAFTBEFEHL GEGEBEN HAT.
3. DIE VERHAFTUNG DES HERRN SEITEL DURCH DAS MINISTERIO PUBLICO UND POLICIA NACIONAL
VOM 14.03.204 ERFOLGTE IN ILLEGALER FORM.
4. EINE ABSCHIEBUNG DES HERRN SEITEL IST NICHT MOEGLICH, WEIL GEGEN DIESEN
EIN STRAFVERFAHREN LAEUFT UND DIESBEZUEGLICH DIE ANKLAGESCHRIFT UND DER
VERFAHRENSTERMIN (7. Mai 2014) AN DIE ANWAELTE DES HERRN SEITEL ZUGESTELLT WURDE.
“Dies verletzt das fundamentale Grundrecht auf ein faires Verfahren und eine ordenliche
Verteidigung”
5. ZUM BEWEIS, DASS GEGEN HERRN SEITEL EINE VORVERURTEILUNG ERFOLGT IST WURDEN
VERSCHIEDENE PRESSARTIKEL, WELCHE AUF EINER PRESSEINFORMATION DER POLICIA
NACIONAL AUFBAUEN, VORGELEGT.
“Dies verletzt das fundamentale Grundrecht der UNSCHULDSVERMUTUNG”

Zwischenbemerkung:

Wie bereits berichtet, konnte Herr Seitel beim ersten Termin am 18.3.2014 nicht zur Verhandlung
vorgefuehrt werden, weil “angeblich” niemand wusste, wo er sich befindet.
Bei der zweiten Verhandlung am 19.3.2014 wurde dann mitgeteilt, das Herr Seitel bereits am 18.3.2014
nach Frankfurt ausgeflogen wurde.
Dass hier zwei richterliche Anordnungen der Vorfuehrung missachtet wurden, sei Vollstaendigkeitshalber noch einmal erwaehnt.

Vortrag Ministerio Publico durch LICDO. OSVALDO ANTONIO BONILLA HIRALDO

1. Vorlage einer Deportationsorder der Migracion (Resolucion de fecha 29/01/2014)
WO ALS ABSCHIEBUNGSGRUND ANGEGEBEN WURDE, DAS ES SICH BEI HERRN
SEITEL UM EINEN PROXENETA UND TRAFICANTE DE MUJERS HANDELT!
2. Vorlage “Documento de entrada y salida, de fecha 18/03/2014 – also die Papiere
der durchgefuehrte Abschiebung.
3. In seinem muendlichen Vortrag verwies LCDO. BONILLA, das Ministerio Publico und Policia
Nacional nicht an der Sache beteiligt waren und Erwin Seitel weder von ihnen verhaftet noch
in Verwahrung gehalten wurde. Sondern das die Migracion die diesbezuegliche Verantwortung
traegt.

DER RICHTER FAELLTE DANN FOLGENDES URTEIL:

1. Habeas Corpus wuerde zugelassen.
2 . Habeas Corpus ist im Grundsatz erfuellt, weil sich Herr Seitel nun ja in Deutschland IN
FREIHEIT BEFINDET und somit hier ja nichtmehr freigelassen werden kann.
3. Bezueglich der Verantwortlichkeit folgte der Richter den Ausfuehrungen des MP und
nachdem weder MP noch Policia Nacional sondern die Migracion die Verantwortung traegt
erklaerte er sich zu diesem Punkt als nicht zustaendig.

Auch diese Sache wird also in die Verlaengerung gehen und hoeher Gerichte beschaeftigen, in
diesem Fall sogar sehr hohe, naemlich den CIDH in San Jose/Costa Rica.

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