17 August 2014

Ausweis vergessen oder abgelaufen - Darf man trotzdem verreisen?

Steckt der Ausweis im Geldbeutel? Ist er noch gültig? Vorausschauende Reisende prüfen das schon lange bevor sie in der Schlange vorm Check In stehen. Doch auch für Schussel gibt es Chancen, noch in den Flieger zu kommen.

Die Koffer sind gepackt, die Tickets liegen bereit, die Reise kann beginnen – und ist womöglich am Check-In schon wieder vorbei, wenn man feststellt, dass der Ausweis noch zu Hause liegt oder abgelaufen ist. An größeren Flughäfen spielen sich solche Mini-Dramen mehrmals am Tag ab. Meistens enden sie gut, denn vielen Reisenden kann geholfen werden.

Innerhalb des Schengen-Raums gibt es zwar keine Grenzkontrollen, man muss sich aber trotzdem ausweisen können und die Airline ist verpflichtet, die Identität der Reisenden überprüfen. Dafür muss man beim Boarding den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen. Führerscheine, Gesundheits- oder Kreditkarten gelten nicht als gültige Reisedokumente und werden deshalb zumindest offiziell nicht anerkannt. Womöglich zeigt sich das Bodenpersonal aber kulant. Und wenn der Reisepass oder Personalausweis noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist, kommt man in vielen Fällen trotzdem ins Flugzeug. Für Reisen nach Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien werden auch die alten Ausweise anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz

Wer auf den letzten Drücker noch Papiere organisieren muss, wendet sich am besten an die Bundespolizei. Sie ist auf 14 deutschen Flughäfen vertreten, an kleineren Standorten wie Frankfurt/Hahn oder Münster/Osnabrück gibt es allerdings keine Stationen. Die Bundespolizei kann in letzter Minute einen sogenannten "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Am einfachsten ist es, wenn der alte Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist. Dann hat man gleich einen Identitätsausweis zur Hand. Ansonsten tut es aber auch der Führerschein oder gegebenenfalls eine Kopie des Ausweises. Ungünstig ist es natürlich, wenn man keinerlei Dokumente dabei hat, etwa weil man den Geldbeutel im Taxi vergessen hat. Dann kann man nur hoffen, dass das Bürgeramt oder die Daheimgebliebenen auf die Schnelle die nötigen Unterlagen per Fax oder E-Mail übermitteln.

Acht Euro sind für den Reiseausweis als Passersatz fällig, er gilt für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens aber für einen Monat. Gültig ist er in allen Ländern der EU, außerdem in Norwegen, Island und einigen kleineren Staaten. In Großbritannien, Kanada, der Schweiz und anderen Ländern kommt man damit aber nur weiter, wenn man auch einen abgelaufenen Ausweis vorlegen kann. Wer schon zu Hause feststellt, dass der Ausweis nicht mehr gültig ist, kann den Reiseausweis auch schon von dort aus online beantragen und dann am Flughafen abholen.

Passagiere mit gültigem Reiseausweis müssen die Fluggesellschaften übrigens mitnehmen, egal, was in ihren Geschäftsbedingungen steht. Ryanair musste 750 Euro Schadensersatz an einer Frau zahlen, die trotz Reiseausweis nicht ins Flugzeug gelassen wurde (Az. 28 C 331/07).

Den Reiseausweis als Passersatz bekommen nur deutsche Staatsangehörige. Unionsbürger und Angehörige bestimmter anderer Staaten können für 25 Euro einen sogenannten "Notreiseausweis" beantragen.

Reisepass auf den letzten Drücker

Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums kann die Bundespolizei nicht weiterhelfen. Hier braucht man meistens einen Reisepass und den bekommt man nur bei der jeweiligen Pass- und Ausweisbehörde, also dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt. Stellt man schon ein paar Tage vor der Abreise fest, dass der alte Reisepass nicht mehr gültig ist, kann man für 91 Euro einen normalen Reisepass im Expressverfahren bestellen. Bis der fertig ist, dauert es drei Tage. Wer nicht so viel Zeit hat, kann für 26 Euro einen vorläufigen Reisepass sofort mitnehmen. Anhand von Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen muss man allerdings nachweisen, dass die Sache dringend ist. Außerdem mitzubringen: ein biometriefähiges Passbild und der Personalausweis oder der alte Reisepass. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr lang und auch nicht in allen Ländern.

In die meisten Ländern kann man mit dem vorläufigen Reisepass problemlos einreisen, in die USA nicht. "Anders als der 'normale' rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert", erklärt die Arag-Rechtsschutzversicherung. Dieser Chip ist aber nötig, wenn man ohne Visum in das Land möchte. Der Express-Reiseausweis ist entsprechend ausgerüstet, wer noch ein paar Tage Zeit hat, kann die USA-Reise also noch retten.

Quelle: n-tv.de , ino

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