Verspätet sich ein Flug massiv, muss sich eine Airline um kranke Passagiere kümmern und ihnen – wie anderen Passagieren auch – Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Tut sie das nicht, steht den kranken Passagieren Schadenersatz zu.Ein Mann hatte einen Flug von Santo Domingo nach Frankfurt gebucht. Trotz mehrstündiger Verspätung erhielt der Diabetiker kein Wasser von der Airline. Das Amtsgericht Frankfurt sprach ihm nun Schadenersatz zu (Az.: 3 C 479/13 [36]). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.


















