17 Februar 2013

„Ex-Präsident Fernandez flüchtet nicht vor der Justiz in der Dom. Republik!“

Santo Domingo.

Der Hauptverteidiger von Ex-Präsident Leonel Fernandez (Foto) und ehemalige Generalstaatsanwalt Radhames Jimenez Pena, nahm gestern Stellung zu weiteren Vorwürfen gegen seinen Mandanten.


Die dominikanische Opposition und der Klageführer Guillermo Moreno warfen Fernandez vor, sich mit der Mitgliedschaft im zentralamerikanischen Parlament (PARLACEN), der in dieser Woche bekannt gegeben wurde, einen Schutzmantel der Immunität vor der Strafverfolgung in der Dominikanischen Republik umlegen zu wollen.

„Der ehemalige Präsident der Dominikanischen Republik hat es nicht nötig, unter den Schutz der Immunität als Mitglied im Parlament (PARLACEN) zu treten, um sich vor den Korruptionsklagen im eigenen Land zu schützen, weil er ohnehin unschuldig ist und juristisch nichts zu befürchten hat“, erklärte Jimenez Pena.
Selbstverständlich stehe Fernandez, wie jedem anderen Mitglied des Parlaments, die Immunität zu, jedoch sei dies eine üble Unterstellung, dass die Aufgaben im PARLACEN etwas mit den Klagen in der Heimat zu tun hätten, fügte der Jurist an.

Die Ankündigung von Fernandez, dass er die Mitgliedschaft als Abgeordneter im zentralamerikanischen Parlament anstrebe, kam jedoch nur wenige Tage, nachdem Politiker und Jurist Guillermo Moreno am 24. Januar seine Klage wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten gegen Fernandez und die Globale Stiftung für Demokratie und Entwicklung (Funglode) einreichte.
Moreno wirft dem ehemaligen Staatspräsidenten Korruption, Meineid und Geldwäsche vor. Es ist die zweite Klage gegen Fernandez, die Moreno einreichte, die erste wurde im Dezember des vergangenen Jahres von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt.

Radhames Jimenez Pena betonte in seiner Stellungnahme, dass sein Mandant Leonel Fernandez versichere, niemals vor diesen falschen Behauptungen zu fliehen oder sich davor zu verstecken, denn er könne alle  Anschuldigungen, die Moreno seit Jahren verbreite, vollständig widerlegen.
Dies würde auch vor einem Gericht geschehen, sofern es zu einem Verfahren gegen Fernandez komme, fügte der Jurist an.

Für seinen Teil warnte der Präsident der Dominikanischen Allianz gegen Korruption (ADOCCO), Julius Caesar de la Rosa, dass die parlamentarische Immunität, die Fernandez durch die Mitgliedschaft als Abgeordneter im PARLACEN erwerbe, nicht vor einem Justizverfahren befreien würde, wenn es sich um die Beurteilung von Fällen von Korruption handle. 
Der Unterschied läge allerdings bei der Zuständigkeit für das Justizverfahren, das unter Immunität nur vom Obersten Gerichtshof (SCJ) geführt werden könne, ergänzte de la Rosa.

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