Das Ministerium für Arbeit, hat durch seinen nationalen Lohnausschuss bekannt gegeben, dass die Mindestlöhne für Maler im Baugewerbe angehoben werden.
Die Maler werden durch die Neuregelung der Mindestlöhne eine Erhöhung von 15 Prozent der untersten Löhne erhalten.
Dabei gibt es jedoch Besonderheiten bei Akkordlöhnen und bei verschiedenen Arbeiten, wie zum Beispiel bei Außenfassaden ab dem 2. Stockwerk.

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